Rechtsprechung
BVerwG, 18.01.2008 - 8 B 89.07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Verstoßes gegen die richterliche Überzeugungsbildung; Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung eines Tatrichters; Wirksamkeit eines Vertrages zur Bildung einer "Verwaltungsgemeinschaft Zentrale Wohngeldstelle" bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05
- BVerwG, 16.10.2007 - 8 B 104.07
- BVerwG, 16.10.2007 - 8 B 89.07
- BVerwG, 18.01.2008 - 8 B 89.07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 18.01.2008 - 8 B 89.07
Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist auf Grund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweisgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225). - BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz
Auszug aus BVerwG, 18.01.2008 - 8 B 89.07
Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177). - BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe
Auszug aus BVerwG, 18.01.2008 - 8 B 89.07
Grundsätzlich ist auch davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen als auch in seine Erwägungen mit einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlicher gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (Beschluss vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19).
- OVG Sachsen, 17.04.2012 - 2 A 520/11
Erstattung der Kosten für in der Schule erstellte Kopien von Arbeitsblättern …
In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 2003 - 6 B 22.03 - und Beschl. v. 18. Januar 2008 - 8 B 89.07 -, beide juris Rn. 4).
Rechtsprechung
BVerwG, 16.10.2007 - 8 B 89.07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05
- BVerwG, 16.10.2007 - 8 B 89.07
- BVerwG, 16.10.2007 - 8 B 104.07
- BVerwG, 18.01.2008 - 8 B 89.07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.2007 - 8 B 104.07
Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 16.10.2007 - 8 B 89.07
Das Beschwerdeverfahren der Beklagten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juni 2007 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 B 104.07 fortgeführt.